AG DSN

Arbeitsgemeinschaft Dresdner Studentennetz

Mitgliedsbeitrag

Für die Mitgliedschaft in der AG DSN wird am Ende jeden Monats ein Mitgliedsbeitrag fällig. Der Beitrag muss per Überweisung gezahlt werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Du kannst nach Belieben im Voraus überweisen, wir ziehen dann am Ende jeden Monats den Mitgliedsbeitrag von deinem Guthaben ab. Wir empfehlen entweder per Dauerauftrag oder zu Beginn jedes Semesters für dieses im Voraus zu bezahlen (sechs Monatsbeiträge). Eine Übersicht aller Buchungen findest du nach Login auf unserer Webseite.

Ist der Beitrag 14 Tage nach Fälligkeit noch nicht eingegangen, müssen wir deinen Netzzugang leider sperren. Nach 62 Tagen Zahlungsrückstand wird die Mitgliedschaft automatisch beendet.

Eine detaillierte Regelung findest du in unserer Beitragsordnung.

Zahlungsinformationen

Wenn du eingeloggt bist, besuche deine Usersuite, um deine personalisierten Zahlungsdetails einzusehen.

Ansonsten sind es die Folgenden:

Bitte achte darauf, den Verwendungszweck korrekt auszufüllen, um uns eine Zuordnung zu ermöglichen.

Beiträge und Gebühren

Monatsbeitrag 5,00 €
alternativ: Semesterbeitrag 30,00 € (6x 5,00 €)

Kontodaten

Begünstigter StuRa TUD - AG DSN
Bank Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN DE61 8505 0300 3120 2195 40
BIC OSDD DE 81 XXX
Verwendungszweck Nutzer-ID, Vollständiger Name, Wohnheim/Zimmer
Beispiel: 12345-78, Kim Mustermensch, FL16 02 51
Deine Nutzer-ID wird dir von deinem DSN-Anschluss aus hier angezeigt.

Verwendung

Die Mitgliedsbeiträge werden durch uns verwaltet und reinvestiert.

Die Gelder verwenden wir beispielsweise zum Kauf von neuer Netzwerkhardware oder Servern, zur Ausstattung unserer Büros oder zur Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechend unserer Satzung beschließen wir dazu jährlich auf unserer Vollversammlung einen Haushalt, der die Verwendung der Gelder regelt.

Für weitere Informationen schau doch einfach mal in der Sprechstunde vorbei oder komm zu einer unserer Sitzungen.

Härtefallregelung

Entsprechend unserer Satzung (siehe §6(2)) kann der Vorstand in Härtefallen den Beitrag mindern oder erlassen. Bitte wende dich dazu direkt an den Vorstand.