Neue Beitragsordnung
Alle Wohnheime
Geschrieben von Willi Meißner, 2016-11-12.
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Auf unserer Vollversammlung am 09.11.2016 haben wir eine Änderung unserer Beitragsordnung beschlossen.
Es gab dabei zwei wesentliche Änderungen:
- Unter §2 Abs. 2 wurde ein weiterer Satz hinzugefügt, welcher die Beitragszahlung bei Austritt vor dem Monatsende regelt. Es ist dementsprechend ab jetzt immer wichtig das ihr bis zum letzten Tag des Monats das Ende eurer Mitgliedschaft anzeigt.
- Es wurde in §2 ein 5. Absatz hinzugefügt, welcher die Rückzahlung von Beiträgen betrifft. Ihr habt demgemäß nach Beendigung eurer Mitgliedschaft 31 Tage Zeit zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzufordern.
Diese Anpassungen haben vor allem den Sinn übermäßigen Arbeitsaufwand unsererseits einzudämmen und Rechtssicherheit zu schaffen, damit wir unsere Zeit mehr auf die wichtigen Dinge (eure Support Mails, Erhaltung der Netzstabilität) konzentrieren können.
Den vollständigen Wortlaut findet ihr in unserer Beitragsordnung, welche auch immer in der oberen Leiste unter Rechtliches → Finanzordnungen zu finden ist.